Als Heilpraktiker der Physiotherapie dürfen wir seit Februar 2016 ohne Verordnung von Ihrem Arzt im Bereich der Physiotherapie selbstständig behandeln. Die Kosten werden von vielen Privatversicherungen und der Beihilfe anerkannt. Um sicher zu gehen, sollten Sie sich vor der Behandlung eine Kostenzusage bei Ihrer Versicherung einholen.
Für gesetzlich Versicherte gibt es die Möglichkeit einer Zusatzversicherung. Die Gebühren der Behandlung richten sich nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) in den Tarifen GebüH PKV (KG), Tarif GebüHNIEDE (KG) sowie Tarif GebüHBund (KG).