Wissenswertes

Bereich Physiotherapie

- alle Behandlungen auf Rezept und der HP Verordnungen unter 2G-Regelung
- alle Behandlungen auf Selbstzahlerbasis und Wellnessanwendungen unter 2G-Regelplus

Die 3G-Regelung wurde für alle physiotherapeutischen Behandlungen auf Rezept zum 22.09.2021 aufgehoben.
Für physiotherapeutische Behandlungen auf Selbstzahlerbasis, Wellnessanwendungen und das Gerätetraining als Selbstzahlerleistung gilt die 3G-Regelung weiterhin!

Ab dem 29. November gilt für alle Anwendungen (auf Rezept und Selbstzahler) sowie für die medizinische

Ab dem 02.09.2021 gilt bei uns im Gesundheitszentrum die 3G-Regelung nach der neuen niedersächsischen Landesverordnung.
Krankengymnastik (Rezept und Selbstzahler), Massagen und medizinische Trainingstherapie ist daher nur für geimpfte, genesene und getestete Personen zugänglich. Wir bitten Sie daher, Ihren Impf- bzw. Genesenausweis zur Therapie mitzubringen. Wenn Sie nicht geimpft/genesen sind, müssen Sie einen negativen Schnelltest vorweisen, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Kein Selbsttest!
Bitte bringen Sie die Unterlagen unbedingt zur Behandlung mit. Ansonsten kann keine Therapie erfolgen.

Wir bitten unsere Patienten zur Einzeltherapie und auch zur gerätegestützten Krankengymnastik eine FFP2-Maske zu tragen. Ab einer Inzidenz von 100 im Landkreis Vechta sind alle Patienten hierzu verpflichtet.
Vielen Dank! - Team Wigger

Nach langen Überlegungen und Abwägungen, bedingt durch die Coronakrise, haben wir uns entschlossen, nach 20jähriger Arbeit in unserem Fitnessstudio den Fitnessbetrieb zum 15. Februar 2021 einzustellen.